Des einen Leid ist des anderen Freud.
Die Zwangsversteigerung des eigenen Traumhauses ist für jeden eine der furchtbarsten Vorstellungen, kann aber unter gewissen Umständen ( Scheidung, langfristige Arbeitslosigkeit ) oftmals nicht vermieden werden.
Die Ersteigerung einer solchen Immobilie kann zahlreiche Kostenvorteile bieten, da ein regulärer Verkaufspreis häufig deutlich unterschritten wird und die üblichen Kosten für einen Makler oder Notar einzusparen sind.
Bei Versteigerungen müssen mindestens 10 % des Betrages sofort als Sicherheit erbracht werden.
Überlegen Sie also vorher sehr genau, was Sie für eine solche Immobilie ausgeben wollen.
Folgende Punkte sollten Sie vorher unbedingt berücksichtigen:
- nicht jede Bank begleitet Finanzierungen für Zwangsversteigerungsobjekte. Prüfen Sie also anhand der Objektunterlagen schon vor dem / den Gerichtsterminen mit uns den Finanzierungsspielraum
- setzen Sie sich eine Obergrenze und verfallen Sie nicht in eine Auktionsstimmung
- versuchen Sie grundsätzlich das Objekt vorher auch von innen zu besichtigen
- verschaffen Sie sich einen aussagefähigen Überblick in das Grundbuch und das Verkehrswertgutachten
- denken Sie auch an die anfallenden Kosten, wie Grunderwerbssteuer und Grundbucheintragung
- ist / bleibt die Immobilie vermietet ?
- wer betreibt die Zwangsversteigerung und welche Rechte gehen im Rang ggf. vor ?
Sprechen Sie rechtzeitig vor einer Aktivität mit uns, damit hinterher keine bösen
Überraschungen die Freude zunichte machen
Erwerb aus Zwangsversteigerung
KONTAKT
Wir sind für Sie da
0 ) Kosten des Verfahrens
1 ) Zwangsverwalter
2 ) Lohn bestimmter Arbeitskräfte ( Land – und Forstwirtschaft )
3 ) Öffentliche Grundstückslasten ( Grundsteuer, Erschließungskosten etc. )
4 ) Hypotheken, Grundschulden, Erbbaurechte, Dienstbarkeiten, dazu einmalige Nebenkosten
und die laufenden und für 2 Jahre rückständigen Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung
5 ) alle weiteren persönlichen Ansprüche ( Blankodarlehen )
6 ) dingliche Rechte, die nach Beschlagnahme eingetragen wurden
Alle dem bestrangig betreibenden Gläubiger im Range vorgehenden Rechte müssen zusätzlich zum Bargebot übernommen werden.
Rangklassen im Zwangsversteigerungsverfahren:
Erwerb aus
Zwangsversteigerung