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                                                     Des einen Leid ist des anderen Freud.

Die Zwangsversteigerung des eigenen Traumhauses ist für jeden eine der furchtbarsten Vorstellungen, kann aber unter gewissen Umständen ( Scheidung, langfristige Arbeitslosigkeit ) oftmals nicht vermieden werden.

Die Ersteigerung einer solchen Immobilie kann zahlreiche Kostenvorteile bieten, da ein regulärer Verkaufspreis häufig deutlich unterschritten wird und die üblichen Kosten für einen Makler oder Notar einzusparen sind.

Bei Versteigerungen müssen mindestens 10 % des Betrages sofort als Sicherheit erbracht werden.
Überlegen Sie also vorher sehr genau, was Sie für eine solche Immobilie ausgeben wollen.

Folgende Punkte sollten Sie vorher unbedingt berücksichtigen:

Sprechen Sie rechtzeitig vor einer Aktivität mit uns, damit hinterher keine bösen
                         Überraschungen die Freude zunichte machen
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Erwerb aus Zwangsversteigerung
KONTAKT
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Wir sind für Sie da
0 ) Kosten des Verfahrens
1 ) Zwangsverwalter
2 ) Lohn bestimmter Arbeitskräfte ( Land – und Forstwirtschaft )
3 ) Öffentliche Grundstückslasten ( Grundsteuer, Erschließungskosten etc. )
4 ) Hypotheken, Grundschulden, Erbbaurechte, Dienstbarkeiten, dazu einmalige Nebenkosten
     und die laufenden und für 2 Jahre rückständigen Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung
5 ) alle weiteren persönlichen Ansprüche ( Blankodarlehen )
6 ) dingliche Rechte, die nach Beschlagnahme eingetragen wurden

Alle dem bestrangig betreibenden Gläubiger im Range vorgehenden Rechte müssen zusätzlich zum Bargebot übernommen werden.
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Rangklassen im Zwangsversteigerungsverfahren:
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Erwerb aus
Zwangsversteigerung