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Riester für das Eigentum
KONTAKT
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Wir sind für Sie da
Im Sommer 2008 wurde das Eigenheimrentengesetz verabschiedet und rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft gesetzt. Das Kabinett hat sich darauf geeinigt, dass angesparte und geförderte Altersver- sorgung zukünftig für eine selbstgenutzte Immobilie verwendet werden darf.
Riester-Sparer können ihr Guthaben dann komplett entnehmen und für die Finanzierung einsetzen, dies erhöht das Eigenkapital und reduziert das benötigte Darlehen. Darüber hinaus kann der mtl. Sparbetrag dann direkt in die Tilgung des Darlehens fließen. Die Riester-Zulagen fließen zusätzlich als Sondertilgung direkt ins Darlehen.
Derzeit erhalten Erwachsene, die mindestens 4 % ihres Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag sparen, eine Zulage von 154 € p.a., für jedes Kind gibt es 185 €. Eine vierköpfige Familie könnte also 678 € jährlich als Sondertilgung einsetzen.
Im Rentenalter muss dann der Wohn-Riester-Sparer, genauso wie die anderen Riester-Sparer, die Einnahmen aus der geförderten Altersversorgung versteuern. Der Steuerzahler hat nun die Möglichkeit die anfallende Steuer des Wohn-Riester-Modells auf bis zu 23 Jahre zu verteilen, oder die Steuerschuld in einer Summe sofort zu tilgen, was ihm einen Steuernachlass von 30 % beschert.
Neben den bisherigen Riester-Angeboten wird es ein neues zertifiziertes Produkt geben, Starttermin 4. Quartal 08, das tilgungsfreie Darlehens– und Bausparverträge kombiniert.

Ob und für wen sich im Einzelnen der Bau oder Kauf einer Immo-
bilie als Altersversorgung lohnt, insbesondere unter Berücksich-
tigung von Wohn-Riester, kann nur unser persönliches
Beratungsgespräch aufzeigen.
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Wohnriester