Die Bundesländer stellen Mittel zur Verfügung, die vor allem einkommensschwächeren und kinderreichen Familien zum Eigenheim verhelfen sollen.
Da es sehr unterschiedliche Mittel ( Haushaltssperren etc. ) in den jeweiligen Ländern gibt und diese ohnehin – falls vorhanden – im Windhundverfahren vergeben werden, begrenzen wir die nachstehen- den Informationen auf die generellen Bestimmungen. Die spezifischen Gegebenheiten und Ihre Möglichkeiten besprechen wir mit Ihnen gerne persönlich.
Familien mit Kindern
Alleinerziehende
Schwerbehinderte
In der Regel werden zinsgünstige Darlehen vergeben, wenn nachstehende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
1 Personen Haushalt 12.000 €
2 Personen Haushalt 18.000 €
jeder weitere Angehöriger 4.100 €
die Kostenobergrenzen regelt jedes Bundesland individuell
für die Wohnungsgrößen gelten folgende Richtwerte:
Einfamilienhaus 130 m²
Zweifamilienhaus 200 m² ( keine größer 130 m² )
für jeden Familienangehörigen erhöht sich die zulässige Grenze um 10 m2
Ohne Eigenleistung geht in diesem Fall nichts!!!
Eigenleistungen sind eigene Geldmittel oder Sachleistungen ( persönliche Arbeitsleistung ).
Mindestens 1/3 der Eigenleistung ist durch echtes Eigenkapital zu decken. Den Anteil an der Gesamt- finanzierung regeln die Bundesländer unterschiedlich, bewegen sich aber zwischen 15 und 20 Prozent.
Gerne prüfen wir in einem persönlichen Gespräch, ob und in welchem Umfang Ihr
Bauwunsch förderfähig ist.