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Ein Bauträger ist letztlich eine Baugesellschaft, die gewerbsmäßig Grundstücke einkauft, diese beplant, parzelliert, erschließt und endgültig bebaut, mit dem Ziel diese an Kaufinteressenten zu einem Festpreis zu verkaufen. In diesem Fall ist nicht der Kunde, sondern der Bauträger mit seiner Gesellschaft gegen- über allen Bauunternehmen und Behörden der Bauherr.

Der Kaufinteressent schließt mit diesem Bauträger einen speziellen Kaufvertrag, der sowohl den Erwerb des Grundstückes, als auch die Bauleistung regelt. Es ist üblich, dass gewisse Kosten schon vor Beginn der Baumaßnahmen für den Kunden entstehen, da das Bauvorhaben insgesamt erst begonnen wird, wenn ca. 2/3 aller zu bauenden Objekte abverkauft sind. Für den Kunden ist es bei einem solchen Engagement von immenser Bedeutung, dass eine Vertragserfüllungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft Bestandteil der vertraglichen Regelung ist. Nur so lässt sich für den Kaufinteressenten die Qualität des Bauträgers verifizieren und das eigene Risiko minimieren, selbst dann, wenn der Bauträger insolvent werden sollte.

Bedingt durch die Tatsache, dass Sie ein bebautes Grundstück kaufen, ist schon im Vorfeld zu kalkulieren, dass die Grunderwerbsteuer eben nicht nur auf den Grundstücksanteil anfällt, sondern auf den Gesamtwert ( Grundstück und Haus ). Empfehlenswert erscheint auch der Hinweis, dass der Kunde nicht nur die Baubeschreibung eingehend studiert und ggf. prüfen lässt, sondern sich auch ältere Referenzobjekte des Bauträgers anschaut. Verhandeln sollte der Kunde grundsätzlich mit dem Bauträger persönlich und nicht mit evtl. eingesetztem fremden Vertriebspersonal.

Zusätzlich sollte der Kunde nach Gütesiegeln und / oder Qualitätszertifikaten fragen und sich diese vorlegen lassen und auf eine mindestens 5 jährige Gewährleistungsfrist lt. BGB pochen. Abschlagszahlungen sollten nur nach Baufortschritt erfolgen, die jeweils eine kleine mängelfreie Abnahme der Bauleistung erforderlich machen. Die dafür vorgesehenen Höhen sind in der Makler und Bauträgerverordnung ( MaBV ) geregelt. Der zu vereinbarende Festpreis sollte für mindestens 15 Monate Gültigkeit haben.

Wer ganz sicher gehen will, holt über den Bauträger bei einer der vielen Handels - und Wirtschaftsaus- kunftsdateien die erforderlichen Informationen zur schuldnerischen, finanziellen und kaufmännischen Lage der Firma ein. Abschließend sei angemerkt, dass der Bau mit einem Bauträger für alle Kunden interessant ist, bzw. werden kann, die nicht im Besitz eines eigenen Grundstückes sind, ein solches auch nicht suchen wollen und von dem allgemeinen Baustress als Bauherr befreit bleiben wollen.
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